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Dienstag
14.05.2002

Wie man doch mit «neu» plötzlich alt aussehen kann: Novartis gibt zu, bei der Vermarktung des Halssprays «Mebucasol f» Fehler gemacht zu haben. Novartis will in Zukunft den Begriff «neu» nur noch mit grösster Sorgfalt verwenden und auf Preisunterschiede bei gleichen und frei erhältlichen Produkten verzichten. Novartis Consumer Health (NHC) habe den Fehler gemacht, bei der Werbung für «Mebucasol f» nicht zu erwähnen, dass nur der Markenname und die Registrierung des Produktes neu seien, teilte NHC am Dienstag mit. NHC bedaure die dadurch entstandenen Missverständnisse. NHC bestätigte auch, zwei identische Produkte mit verschiedenen Preisen verkauft zu haben. Den Vorwurf, die Konsumenten willentlich irregeführt zu haben, weise man jedoch entschieden zurück. NHC werde in Zukunft alles daran setzen, eine transparente Preispolitik zu betreiben, hiess es weiter.

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hatte vergangene Woche die Preispolitik angeprangert und eine Strafklage wegen unlauteren Wettbewerbs gegen Novartis eingereicht. Gemäss Novartis ist der Preisunterschied von «Sangerol» und «Mebucasol f» jedoch gerechtfertigt: Die beiden Produkte würden durch verschiedene Kanäle in der Schweiz vermarktet. Der Halsspray «Sangerol» sei 1993 zum Preis von Fr. 14.85 auf den Markt gebracht worden. Im April 2000 wurde es zum kassenpflichtigen Medikament und sein Preis auf Fr. 10.20 reduziert. Unter dem Namen «Mebucasol f» wurde das gleiche Mittel im Januar 2001 als frei verkäufliches Medikament zum Preis von Fr. 14.85 «neu» lanciert. Bei «Sangerol» entfielen die Vermarktungskosten und die aktive Beratung in Apotheken, hiess es. Wie der Pharmakonzern im Fall von «Sangerol» und «Mebucasol f» weiter vorgehen will, werde in den nächsten Wochen entschieden, sagte ein Novartis-Sprecher auf Anfrage. Gemäss Novartis liegt die gleiche Sachlage bezüglich Preisdifferenz für weitere Produkte vor, zum Beispiel bei den Erkältungsmitteln «Neocitran» und «Sinecol».