Der Tessiner Journalistenverband hat ein Interview und einen satirischen Beitrag in den Zeitungen «Confronti» und «Mattino della domenica» beanstandet. Sie würden gegen die Privatsphäre und Menschenwürde verstossen, so der Vorwurf. Der Presserat ist der Argumentation gefolgt und hat die Beschwerden gegen beide Artikel gutgeheissen.
Im Artikel «10 domande al carpa» stellte «Confronti» Boris Bignasca unter anderem Fragen zu Alimentenzahlungen seines Vaters Giuliano Bignasca. Eine Frage lautete: «Corrisponde al vero che tua mamma, poverina, ha dovuto addirittura rivolgersi a un avvocato, disperata perché tuo padre vi negava persino gli alimenti?»
Der «Confronti»-Chefredaktor führte aus, dass seiner Auffassung nach eine blosse Frage die Persönlichkeit nicht verletzen könne. Der Presserat hingegen urteilte, dass dem Artikel nicht zu entnehmen sei, inwiefern es gerade zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im März 2012 von überwiegendem öffentlichen Interesse gewesen sein soll, zu erfahren, wie sich Giuliano Bignasca seinerzeit als Vater verhalten und ob er die Alimente für Boris Bignasca bezahlt habe.
«Mangels eines öffentlichen Interesses war es deshalb nicht zulässig, diese Behauptungen zu veröffentlichen», so der Presserat. «Dass diese in Frageform daherkommen, ändert nichts daran, dass sie von der Leserschaft trotzdem als faktische Vorwürfe wahrgenommen werden.»
Leichter fiel die Beurteilung des satirischen Beitrags in der Rubrik «Wikileaks Ticino», der im April 2012 in «Mattina della domenica» erschienen war. Darin hiess es: «Aspettiamo con ansia la prossima publicazione di Giovanni Orelli. Negli annunci funebri.»
In seiner Antwort auf die Beschwerde gestand Giuliano Bignasca, der inzwischen verstorbene Chefredaktor und Verleger des «Mattino della domenica», ein, dass es sich um einen unglücklich (infelice) formulierten Satz in einem satirischen Gefäss gehandelt habe und der Autor die volle Verantwortung übernommen habe. «Jemandem sinngemäss den Tod zu wünschen, verstösst gegen Ziffer 8 der `Erklärung`, bildet doch das Recht auf Leben den Kern der Menschenwürde», so der Presserat.
Der Presserat entschied, dass «Confronti» mit der Veröffentlichung des Artikels «10 domande al carpa» die Ziffer 7 (Privatsphäre) und der «Mattino della domenica» mit der Veröffentlichung des Textes «Aspettiamo con ansia la prossima publicazione di Giovanni Orelli. Negli annunci funebri» die Ziffer 8 (Menschenwürde) der «Erklärung» verletzt habe.