Die Wettbewerbskommission (Weko) hat einen Missbrauch von Marktbeherrschung durch das Unternehmen Ticketcorner festgestellt. «Die Wettbewerbskommission verbietet Ticketcorner, ihren Vertragspartnern in den Vertriebsverträgen Exklusivitätsklauseln aufzuerlegen. Die Veranstalter werden somit in Zukunft ihre Tickets auch über andere Vertriebssysteme verkaufen können», schreibt die Weko am Donnerstag.
Das Amt untersuchte die Vereinbarkeit der in den Vertriebsverträgen von Ticketcorner enthaltenen Exklusivitätsklauseln mit dem Kartellgesetz: «Gemäss diesen Klauseln müssen sich die Veranstalter, die mit Ticketcorner einen Vertrag abschliessen wollen, verpflichten, sämtliche Tickets aller ihrer Veranstaltungen für eine befristete Zeit ausschliesslich über Ticketcorner in Umlauf zu bringen. Es war den Veranstaltern somit nicht möglich, auch nur einen Teil ihrer Tickets über einen Konkurrenten von Ticketcorner zu verkaufen.»
Schlussfolgerung der Weko: Ticketcorner nimmt auf dem Markt für Ticket-Vertriebssysteme eine marktbeherrschende Stellung ein. «Die Exklusivverträge führen zu unangemessenen Geschäftsbedingungen und behindern andere Unternehmen in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs auf dem relevanten Markt. Deshalb untersagte die Weko Ticketcorner, ihren Vertragspartnern in den Vertriebsverträgen Exklusivitätsklauseln aufzuerlegen.»
Donnerstag
04.12.2003