Eigentlich wäre es doch klar: Nur Trockenfleisch aus dem Wallis soll auch «Walliser Trockenfleisch» heissen dürfen. Doch damit dies auch so ist, muss dieser Name geschützt werden. Deshalb hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am Donnerstag ein entsprechendes Gesuch des Walliser Verbands der Metzgermeister im Handelsamtsblatt aufgelegt. Mit der Auflage können Personen mit einem schutzwürdigen Interesse sowie die Kantone binnen dreier Monate Einsprache erheben. Mit der geschützten geografischen Angabe (GGA) wird ein Agrarprodukt oder ein Verarbeitungserzeugnis gekennzeichnet, das seine besondere Qualität, sein Ansehen oder eine andere Eigenschaft auf diese Herkunft zurückführen kann. Das Walliser Trockenfleisch sei seit dem 14. Jahrhundert gut dokumentiert, schreibt das BLW. Der Name hänge mit der touristischen und wirtschaftlichen Entwicklung des Kantons zusammen. Das Erzeugnis sei bereits seit Jahrzehnten ausserhalb der Kantonsgrenzen bekannt.
Donnerstag
17.10.2002