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Dienstag
30.07.2002

Der französische Comic-Verlag Les Éditions Albert René, der die Asterix-Rechte besitzt, wollte die Nutzung der Marke «Mobilix» auf einer Website verbieten. Vor dem Landgericht München ist nun Asterix und Obelix-Herausgeber dem Betreiber der Website Mobilix (Anbieter von Infos zum Thema Unix auf Notebooks) unterlegen. Das Gericht begründete, dass es sich bei «Obelix» nicht um eine bekannte Marke handelt, wie die Anwälte des Verlags reklamierten, schreibt der Branchendienst Heise. «Dem Sachvortrag der Klägerin kann lediglich entnommen werden, dass es sich bei 'Obelix' um eine berühmte Comic-Figur handelt, nicht aber, dass das Zeichen im Verkehr als Herkunftshinweis für eine in der Liste der Waren- und Dienstleistungen geschützen Waren den erforderlichen Bekanntheitsgrad erreicht hat», konstatierten die Richter. Auch könne eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden, da eine «Zeichenähnlichkeit nicht gegeben» sei. Die Menschen erfassen laut Gericht im ersten Teil des Wortes «Mobilix» den ihnen bekannten Begriff «mobil». Der französische Verlag hat nun bis Ende August Zeit, Berufung einzulegen und den Rechtsstreit vor das Oberlandesgericht zu tragen.