Kürzlich bei Tante Emma gekauft: ein Le Gruyère Switzerland AOP, rezent. Auf der Vorderseite der Packung waren die Schweizer Alpen und das Schloss Chillon abgebildet. Auf der Rückseite die Adresse des Produzenten: «Alp Senn GmbH, 79539 Lörrach».
Ein Grenzfall, nicht nur, weil die «Alp Senn» in Lörrach gleich neben der Schweizer Grenze liegt. Es geht um die Bezeichnung AOP. Aber der Käse aus Lörrach benutz keine Löcher in unserem Gesetz, das bescheinigt das kleingedruckte Trademark-Zeichen auf der Packung. Nur die heimeligen Bilder vom Schloss am Genfersee sind ein bisschen zu viel des Guten.
Getäuscht fühlte sich der Käufer trotzdem, obwohl der Gruyère hervorragend schmeckte.
Den Schweizer Sortenorganisationen AOP schmeckt eine solche Vermarktung allerdings nicht immer. Unzufrieden zeigt sich aktuell die Sortenorganisation Emmentaler. In der Schweiz gelten für die Herstellung von Emmentaler strenge Regeln. Nicht so im Ausland. Die Sortenorganisation will deshalb, dass Schweizer Emmentalerkäse im Ausland besser vor Nachahmungen geschützt ist.
Konkret soll nur echter Schweizer Emmentaler als «Emmentaler» bezeichnet werden dürfen, wie die «NZZ am Sonntag» schreibt. Die Echtheit regelt ein Pflichtenheft. Dieses gibt etwa die Grösse der Löcher oder die Farbe des Käseteigs vor. Zudem wird das Gebiet eingegrenzt, auf dem Emmentaler produziert werden darf.
Alle übrigen Varianten sollen ihren tatsächlichen Herkunftsort deklarieren müssen. So müsste Emmentaler aus dem Allgäu auch auf der Packung mit «Allgäuer Emmentaler» angeschrieben werden.
Um das zu erreichen, will der Käsehersteller bis vor den Europäischen Gerichtshof gehen. Geklagt werden soll, weil das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum Anfang 2021 entschieden hatte, dass Emmentaler bloss eine Gattung Käse bezeichne - quasi den Hartkäse mit den Löchern - und nicht die geografische Herkunft eines bestimmten Produkts.
Das soll jetzt wieder rückgängig gemacht werden. Die mündlichen Verhandlungen sollen im nächsten September beginnen.