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Mittwoch
29.01.2003

Die vollbusige, langbeinige Blondine Barbie darf parodiert und in ironischer Weise dargestellt werde. Dies hat der Oberste Gerichtshof der USA entschieden, wie die BBC am Dienstag berichtete. Der US-Supreme-Court hat ein Urteil bestätigt, wonach der Song «Barbie Girl» der dänischen Popband «Aqua» keine Schädigung der Marke Barbie darstellt. Der Song sei eine «Parodie» und ein «sozialer Kommentar» gewesen und falle damit unter das Verfassungsrecht der freien Rede.

Barbie-Hersteller Mattel, der weltweit grösste Spielwaren-Produzent, hatte den Song als Beschädigung der Marke «Barbie» betrachtet. Konsumenten könnten durch die dümmliche Darstellung des «Barbie Girl» in Text und Video des Songs «verwirrt» werden.