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Mittwoch
30.12.2015

Medien / Publizistik

Für das Verfassen rassistischer Texte wurde Willy Schmidhauser, früherer Präsident der Schweizer Demokraten (SD), vom Zürcher Obergericht der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. Weil die Richter beim Verfassen der Anklageschrift zu ungenau waren, hebt das Bundesgericht in Lausanne den Entscheid nun wieder auf.

Schmidhauser hatte in der Zeit vom 13. November 2009 bis zum 27. August 2011 insgesamt neun Texte mit einschlägigem Inhalt verfasst. Davon wurden acht Texte auf der Website der SD publiziert, ein Text erschien in der Zeitung «Schweizerzeit».

Die zweite Strafkammer des Zürcher Obergerichts hat Schmidhauser mit Urteil vom 28. April 2015 deshalb in vier Anklagepunkten der Rassendiskriminierung für schuldig befunden. Der frühere SD-Parteipräsident wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 90 Franken verurteilt.

In der Anklageschrift wurden die neun Texte zusammengefasst wiedergegeben: Diese bestehen aus Versen aus dem Koran einerseits und aus eigenen Kommentaren und Schlussfolgerungen  Schmidhausers andererseits.

«Mit diesen teilweise redundanten und gleichlautenden Äusserungen bezichtigte der Beschuldigte wissentlich und willentlich, pauschal und undifferenziert die Angehörigen muslimischen Glaubens, Leib und Leben ihrer andersgläubigen Mitbürger nicht oder nur wenig zu achten, sprach diesen verallgemeinernd die Gleichwertigkeit als Menschen und Bürger ab und setzte sie in erniedrigender, ausgrenzender Weise auf eine tiefere Stufe als andere Personen», argumentierte das Obergericht.

Diese Anklageschrift verletzt nach Ansicht des Bundesgerichts den Anklagegrundsatz. «Den Ausführungen in der Anklageschrift kann nicht entnommen werden, welche einzelnen konkreten Äusserungen des Beschwerdeführers die Staatsanwaltschaft als tatbestandsmässig erachtet», schreiben die Lausanner Richter. Eine solche Anklageschrift mache eine Verteidigung für Schmidhauser unmöglich.

Aus diesen Gründen hebt das Bundesgericht den Entscheid des Obergerichts auf. Die Vorinstanz muss sich nun erneut mit der Sache beschäftigen.