Majestätsbeleidigung ist in Deutschland kein Straftatbestand mehr: Jan Böhmermanns «Schmähgedicht» sei Dank.
Das satirische aber öfters unter die Gürtellinie zielende «Schmähgedicht» auf den türkischen Präsidenten Recep Erdogan vom 31. März 2016 in der TV-Sendung «Neo Magazin Royale» auf ZDFneo hat konkrete Auswirkungen: Ab 2018 ist der Paragraf 103 aus dem deutschen Strafgesetzbuch draussen.
Der «Majestätsbeleidigungsparagraf» stammt aus dem Jahr 1871. Die Handlung, die gegen das Gesetz aus dem Kaiserreich verstiess, lautete: «Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten». Es drohte Strafe bis zu drei Jahren Haft. Bevor aber eine Strafverfolgung aufgenommen wurde, musste die Bundesregierung jeweils ihre Ermächtigung erteilen.
Nachdem der türkische Präsident eine Strafanzeige gegen Jan Böhmermann eingereicht hatte, leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Das «Schmähgedicht» war in der Bundespolitik angelangt, wobei die Äusserung der deutschen Kanzlerin Angela Merkel der Beitrag sei ihrer Ansicht nach «bewusst verletzend», eine grosse und heftige öffentliche Debatte auslöste. Merkel nannte ihre Aussage später einen Fehler.
Im Oktober 2016 gab die Staatsanwaltschaft Mainz bekannt, dass das Strafverfahren gegen Jan Böhmermann eingestellt wurde. Es seien keine «strafbaren Handlungen […] mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen». Eine Karikatur oder Satire sei keine Beleidigung, sofern «die Überzeichnung menschlicher Schwächen keine ernsthafte Herabwürdigung der Person» enthalte.