Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein hat entschieden, dass ein Mädchen Emelie-Extra heissen darf. Mit diesem Urteil verwarf das Gericht vorausgegangene Entscheidungen der zuständigen Standesbeamtin und niedrigerer Gerichtsinstanzen. Diese waren gegen Extra, weil dies kein Personenname sei und das Kind ausgelacht werden könne. Gemäss dem OLG besteht in der Kombination Emelie-Extra keine erhebliche Gefahr, dass das Mädchen wegen des Namens verspottet werde. Der Zusatz Extra könne sowohl positiv wie auch negativ verstanden werden.
Donnerstag
04.09.2003