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Donnerstag
04.09.2003

Das Amtsstatthalteramt Luzern Stadt hat entschieden, dass ein Inserat der SVP Luzern nicht gegen den Rassendiskriminierungsartikel verstosse. Das Inserat, welches im Februar in mehreren Zeitungen erschien, zeigte einen Menschen, der mit dem Koran in der Hand unter einen Teppich in Form eines Schweizerkreuzes kroch. Unter dem Inserat stand: «Schluss mit der Unterwanderung unserer Kultur und Tradition!» Für die SP war dies eine diffamierende Bildbotschaft, und sie reichte Strafanklage ein. Das Amtsstatthalteramt kam zum Schluss, das Inserat diskriminiere keine Andersrassigen und setze keine geschützte Gruppe herab. Die Menschenwürde sei durch das Inserat auch nicht verletzt worden. Von Bedeutung für die Ermittlungen sei zudem gewesen, dass keine islamischen Gläubigen Strafanzeige gegen die SVP eingereicht hatten.