Das Corpus Delicti: 3’000 Franken Busse für einen Unschuldigen. Der «Beobachter» bedenkt die Staatsanwaltschaft Emmen und die Luzerner Polizei mit seinem Schmähpreis «Fehlbefehl».
«Verdient» haben sich die Behörden die zweifelhafte Ehre mit einem Fall, in dem ein Mann zu 3’000 Franken Busse verurteilt wurde, obwohl er unschuldig war.
«Das hat System», findet der «Beobachter», denn das Schweizer Strafbefehlsverfahren sei mangelhaft. Die Staatsanwaltschaft Emmen und die Luzerner Polizei hätten sich den Preis verdient wegen «einseitiger Ermittlungen und weil der Strafbefehl einfach so mal als Versuchsballon gesprochen wurde», schreiben die Verantwortlichen des Ringier-Titels.
Bestraft worden ist Hasko Draganovic, ein 37-jähriger Unternehmer, der im Juli 2024 einen Strafbefehl wegen Fahrens in übermüdetem Zustand und falscher Anschuldigung erhält. Er wird mit einer bedingten Geldstrafe von 12’000 Franken und einer Busse von 3’310 Franken bestraft.
Zwei Monate zuvor hat Draganovics Mutter auf der A2 einen Unfall verursacht. Er hat auf dem Beifahrersitz geschlafen. Zuerst gibt er an, er sei selbst gefahren – um seine Mutter zu schützen. Dann korrigiert er sich: Er ist nur von der SOS-Nische zur Raststätte gefahren, von wo er dann die Polizei alarmiert hat.
Doch man nimmt ihn nicht ernst. Polizei und Staatsanwaltschaft stützen sich in der Folge nur noch auf die Selbstbeschuldigung nach dem Unfall. Ob sich der Unfall vielleicht doch so abgespielt hat, wie Hasko Draganovic es beharrlich schildert, wird nicht ermittelt.
So muss Draganovic selbst Beweise für seine Unschuld sammeln. In 721 Stunden Arbeit sichert er die Videoaufnahmen einer Raststätte, wertet Bildmaterial von Verkehrskameras aus. Mit Erfolg: Am 27. Februar 2025 spricht ihn das Bezirksgericht Hochdorf LU frei.
Für die «Beobachter»-Jury ist klar: «Der Fall Draganovic ist kein Einzelfall. Die Polizei ermittelt häufig nicht ergebnisoffen.»
Die Luzerner Polizei wollte gegenüber dem «Beobachter» keine Stellung nehmen. Oberstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft verteidigen ihr Vorgehen und verweisen insbesondere auf den Grundsatz «in dubio pro duriore», der besage, dass im Zweifel ein Strafbefehl zu erlassen sei.