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Mittwoch
16.10.2002

Jetzt können sich die Verantwortlichen der Aussenwerbungsfirma Clear Channel Plakanda auf die Schultern klopfen: Die Wettbewerbskommission (Weko) hat in einem Vorabklärungsverfahren betreffend Plakatierungs-Lizenz der Stadt Luzern festgehalten, dass «Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt.» Dies teilte die Plakanda am Mittwochabend mit, die weiter aus dem Weko-Entscheid zitiert: «Durch den Verzicht auf die Durchführung eines rechtsstaatlichen und wettbewerbsrechtlichen Kriterien genügenden Vergabeverfahrens» und durch die «einseitige und über Jahrzehnte andauernde Bevorzugung eines Unternehmens» errichte die Allgemeine Plakatgesellschaft APG/SGA «künstliche Marktzutrittsschranken».

Angesichts der Schwierigkeit, die Weko dazu zu bringen, eine förmliche Untersuchung durchzuführen, sind diese Worte deutlich und lassen für das Ergebnis der Untersuchung einen für die APG wenig erfreulichen Entscheid erwarten. Entsprechend erfreut war Plakanda-CEO Beat Roeschlin: «Ich begrüsse, dass die Weko im Fall Luzern jetzt eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes eröffnen will.» Angesichts weiterer paralleler Fälle (Basel, usw.) sei zu erwarten, dass die Vergebungspraxis mancher Schweizer Städte und Gemeinden «in ein völlig neues Licht» gestellt werde. Die Untersuchung werde «wegweisende Regelungen für die zukünftige Vergabe der Plakatierungslizenzen» ergeben. – Mehr dazu: «Kleiner Sieg» für Clear Channel Plakanda