Der französische Luxusgüter-Hersteller Louis Vuitton hat die Betreiber der Suchmaschine Google auf Schadenersatz verklagt, weil sie dessen Markenrechte durch die Platzierung von Werbebotschaften neben Trefferlisten verletzt haben sollen. Der Stein des Anstosses liegt nach einem Bericht des Branchendienstes Heise vom Dienstag in textlichen Kleinanzeigen, die Google rechts auf seinen Antwortseiten veröffentlicht, sobald der Surfer ein vom Sponsor vorgegebenes Schlüsselwort, das so genannte Ad-Word, in seiner Suchanfrage erwähnt hat. Diesen Mechanismus nutzen zahlreiche Anzeigenkunden, um Werbung für ihr Produkt X gerade dann auszulösen, wenn das Konkurrenzprodukt Y gesucht wurde.
Wegen dieses so genannten Keyword-Advertising war die französische Google-Niederlassung schon Mitte Oktober dem Reiseunternehmer Fabrice Dariot, Inhaber der Markenzeichen Bourse des Vols und Bourse des Voyages, vor Gericht unterlegen. Weil Google diese Markennahmen als Ad-Words des Billigflug-Anbieters Easyjet akzeptiert hatte, wurde das Unternehmen zu Schadenersatzzahlungen von 75 000 Euro an die Kläger verurteilt. Ausserdem soll Google seine Anzeigenpraxis, die bei kommerziellen Webseiten durchaus an der Tagesordnung liegt, bis zum zwölften November so umstellen, dass ähnliche Konflikte nicht mehr vorkommen können. Die Google-Macher wollen gegen diese Entscheidung Berufung einlegen.
Dienstag
28.10.2003