Das 80jährige Lotterieverbot soll massvoll liberalisiert werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch den Rahmen für die Revision festgelegt. Anstelle des Verbotes soll analog zum Spielbankengesetz eine Regelung treten, die den Zugang zum Lotterie- und Wettenmarkt unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, den Schutz der Wettenden gewährleistet sowie transparente und attraktive Spiele erlaubt. Im Rahmen dieser Revision wird geprüft, ob Buchmacherwetten und neue elektronische Spielformen zugelassen werden sollen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird in diesem Frühjahr eine Expertenkommission einsetzen, die bis Mitte 2002 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten soll. Bis anhin sind Lotterien und gewerbsmässige Wetten grundsätzlich verboten, die Kantone können aber ausnahmsweise gemeinnützige Lotterien und traditionelle Wetten bewilligen.
Mittwoch
04.04.2001