Die Lohngleichheitsklage einer Thurgauer Journalistin gegen das «St. Galler Tagblatt» ist am Montag in die vierte Runde gegangen. Die Frau verlangt eine Lohnnachzahlung, weil sie 25% weniger verdient als ihr Kollege. Die Forderung der Redaktorin waren vom St. Galler Bezirks- und Kantonsgericht abgelehnt worden. Das Bundesgericht gab der Klägerin aber teilweise Recht und verwies den Fall zurück ans Kantonsgericht. Am Montag wurden nun Vorgesetzte und Arbeitskollegen zur Arbeitsweise, den Fähigkeiten und zur Belastbarkeit der ungleich bezahlten Redaktionsmitglieder befragt. Das grössere journalistische Engagement der Klägerin stand dabei ihren anhaltenden Problemen mit dem Computer-Layout gegenüber. Ihr Kollege wurde als guter Organisator geschildert, der allerdings wenig selber recherchierte. Die Journalistin arbeitete während zehn Jahren in einer Thurgauer Lokalredaktion des «St. Galler Tagblatts». Als ihr Kollege eines Tages seine Lohnabrechnungen herumliegen liess, stellte sie fest, dass deutlich weniger verdiente. 1997 hatte sie ihren Arbeitgeber eingeklagt.
Dienstag
22.05.2001