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Freitag
05.07.2002

Mit seiner Absicht, das Monopol der Swisscom auf der «Letzten Meile» ohne Gesetzesänderung zu knacken, hat der Bundesrat beim nationalen Telekommunikations-Riesen das erwartete Protestgeheul ausgelöst. Andererseits hat er aber auch Lob von Fulvio Caccia, Kommunikations-Kommissions-Präsident, und vom Verband der privaten Telekom-Anbieter erhalten. Der Bundesrat hat am Freitag Vorschläge zur Revision des Fernmeldegesetzes und der zugehörigen Verordnung in die Vernehmlassung gegeben, mit denen er drei Ziele verfolgt: Die Öffnung des Kupferkabelnetzes der Swisscom für die Konkurrenz, die Erteilung von griffigeren Regulierungsrechten für die Kommunikations-Kommission (ComCom) sowie die Anpassung des Fernmelderechts an EU-Verhältnisse. Zudem will die Landesregierung Werbebotschaften über E-Mails, Fax, SMS, Telefon, usw. nur noch mit Zustimmung des Empfängers erlauben (Opt-in-Modell), was je nach konkreter Ausgestaltung gewaltige Schwierigkeiten für die Werbebranche bringen kann.

Der Bundesrat erachtet die gesetzliche Grundlage im Fernmeldegesetz als genügend, um die Mietleitungen und alle drei Formen der Entbündelung (Bitstrom-Zugang, gemeinsamer Zugang, völlig entbündelter Zugang) auf Verordnungsstufe regeln zu können. Dies wäre der schnellste, weil referendumsfreie Weg. Die Swisscom hat das Monopol auf der letzten Meile, das heisst auf dem Kupferkabelnetz, das die Steckdosen von vier Millionen Haushalten und Firmen mit den Ortszentralen verbindet. Jeder Telefonkunde zahlt der Swisscom dafür 25 Franken, auch wenn er bei der Konkurrenz abonniert ist. In ihrer Reaktion auf die bundesrätlichen Pläne spricht die Swisscom von einer «faktischen Enteignung» und droht mit rechtlichen Schritten. Dem widerspricht ComCom-Präsident Caccia: Das Vorgehen auf dem Verordnungsweg sei «rechtlich korrekt», sagte er und zeigte sich «sehr, sehr erfreut» über den Vorschlag. Ebenfalls freut sich der Verband Inside Telecom (VIT) über die Absicht des Bundesrats, da ein rasches Vorgehen «von entscheidender Bedeutung» sei.

Vorgesehen ist ausserdem eine Verbesserung des Konsumenten- und des Datenschutzes. Der Bundesrat soll die Veröffentlichung von Qualitätsinformationen für Dienstleistungen vorschreiben und Preisobergrenzen für die Grundversorgung und für Mehrwertdienste (etwa 0906-er Nummern) festlegen. Konsumentenstreitigkeiten können vor eine Schlichtungsstelle gebracht werden. Mehr zum Thema: Grundversorgung: Swisscom ohne Konkurrenz und Couchpin will «letzte Meile» öffnen