Geht es nach dem Ständerat, soll die SRG künftig im Internet ohne Einschränkung Ereignisse übertragen können. Am Donnerstag hat die kleine Kammer eine entsprechende Motion der Berner SP-Nationalrätin Evi Allemann ohne Gegenstimme überwiesen. Darin wird der Bundesrat beauftragt, die Bestimmungen so zu ändern, dass «Erstausstrahlungen als Livestreams künftig grundsätzlich zugelassen sind, ohne gleichzeitige Fernsehausstrahlung und ohne vorgängige Bewilligung».
«Gerne», heisst es in der vor zwei Jahren eingereichten Motion Allemanns, «würde das Schweizer Fernsehen mehr Parlamentsdebatten live im Internet zeigen, aber auch Medienkonferenzen aus dem Bundeshaus oder anderswo» - «Ereignisse», so die Parlamentarierin, «die zwar nicht die ganz breite Masse, aber eine qualifizierte Minderheit interessieren.»
Im Weg stehen dem die geltenden Konzessionsbestimmungen. Diese verpflichten die SRG, ihre Programme primär über das terrestrische Netz und über Satellit auszustrahlen. Livestreams muss sich die SRG vorab vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) bewilligen lassen. Ausserdem sind sie bloss zulässig, wenn das Ereignis zeitgleich im Fernsehen übertragen wird.
Für die Sozialdemokratin Allemann heisst das, «dass das Schweizer Fernsehen die Livestreamings im Internet nicht nach freiem publizistischen Ermessen einsetzen kann». Eine Erweiterung der Konzession brächte dagegen verschiedene Vorteile: Mehr Livestreams von Ereignissen von nationaler Bedeutung, Stärkung des Service public und erhöhte «Programmsicherheit auf SF info», da dessen Programm nicht länger von Livestreams «verdrängt» würde.
Der Bundesrat hatte ursprünglich in seiner Antwort festgehalten, dass er das Anliegen bei politischen oder wirtschaftlichen Ereignissen für gerechtfertigt halte, sich aber gegen die allgemeine Zulassung von Livestreams ausgesprochen.
Diese Haltung bekräftigte Bundesrätin Doris Leuthard am Donnerstag. Eine Einschränkung sei aus Sicht des Wettbewerbs nötig. Auch wolle der Bundesrat das Gespräch mit den Privaten aufnehmen und deren Stellungnahmen «würdigen». «Der Bundesrat ist der Meinung, dass nur schon der Schritt von der heutigen Konzession zu einer Erweiterung des Livestreamings im Internet recht gross ist», sagte Leuthard am Donnerstag im Ständerat.