Die Zürcher Linksaktivistin Andrea Stauffacher hat zwei Drittel ihrer Haftstrafe abgesessen und darf am 21. April das Gefängnis vorzeitig verlassen.
Da kein Rückfall drohe und sie sich im Vollzug angemessen verhalten habe, werde Stauffacher ein Drittel ihrer 17-monatigen Haftstrafe erlassen, bestätigte ihr Anwalt Marcel Bosonnet gegenüber der «NZZ am Sonntag».
Eine Entlassung nach zwei Dritteln der Strafe stelle «den Normalfall dar und darf nur aus triftigen Gründen verweigert werden», sagte die Sprecherin des Amts für Justizvollzug, Rebecca de Silva, der Zeitung.
Die Sozialpädagogin und ehemalige Ringier-Archivmitarbeiterin Andrea Stauffacher sitzt wegen mehrfacher Gefährung durch Sprengstoffe und Sachbeschädigung sowie Aufbewahrung von Sprengstoffen seit Mai 2013 in Winterthur ein. Sie wure im November 2011 für schuldig befunden in den Jahren 2002 und 2006 mit umgebauten Raketen Attacken auf das spanische Generalkonsulat und auf ein Gebäude der Kantonspolizei Zürich verübt zu haben.
Stauffacher hatte sich vor dem Bundesgericht gegen das Urteil gewehrt, war dort jedoch abgeblitzt.
Kurz vor ihrem Haftantritt hatte sich Stauffacher am 1. Mai 2013 mit Vermummten aus der autonomen Szene an einem Umzug beteiligt. Der Revolutionäre Aufbau kündigte auf seiner Internetseite bereits eine Nachdemonstration zur diesjährigen offiziellen Kundgebung in Zürich an.