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Montag
04.04.2011

Das Handelsgericht in Wien hat im Kampf um die Marke «Goldhase» zugunsten von Lindt & Sprüngli entschieden. Der Schweizer Schokoladehersteller hatte die österreichische Firma Franz Hauswirth verklagt, da diese ebenfalls Schokohasen in goldener Folie und mit rotem Schläufchen verkaufte. Ende März hat das Handelsgericht nun Lindt & Sprüngli recht gegeben und Hauswirth muss die Produktion und den Vertrieb des Schokoladeosterhasen einstellen. Es bestehe Verwechslungsgefahr mit dem Schweizer Hasen, dessen dreidimensionale Marke seit dem Jahr 2000 eingetragen und EU-weit geschützt sei, teilte Lindt & Sprüngli mit.

Abgelehnt hat das Handelsgericht den Vorwurf der Firma Hauswirth, dass Lindt & Sprüngli seine Marke nur angemeldet habe, um andere Mitbewerber zu behindern und vom Markt zu drängen. «In erster Linie wollen wir unsere Marke schützen, also unsere spezielle Art und Form des Schokoladeosterhasen», sagte Adalbert Lechner, der Geschäftsführer der deutschen Tochtergesellschaft von Lindt & Sprüngli, der für Österreich und Deutschland zuständig ist. «Wettbewerber können selbstverständlich Schokoladehasen anbieten, die sich von unserem unterscheiden.» Der Schweizer Qualitätsanbieter von Schokoladeprodukten gehe nur gegen Wettbewerber vor, deren Schokoladeosterhasen dem Produkt «Goldhase» zum Verwechseln ähnlich seien, weil damit Verbraucher in die Irre geführt würden, teilte das Unternehmen mit. Lindt & Sprüngli stellt den «Goldhasen» seit 1952 her und vertreibt diesen seit 1994 auch in Österreich.

Noch ist aber nicht alles geklärt um die Rechte an der Marke «Goldhase». Ein weiteres Verfahren in Deutschland, bei dem es - ebenfalls aufgrund von Verwechslungsgefahr - um eine Unterlassungsklage von Lindt & Sprüngli gegen die Firma Hans Riegelein GmbH & Co. KG geht, ist noch hängig. Der Bundesgerichtshof hatte ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, das keine Verwechslungsgefahr festgestellt hatte, wieder aufgehoben und an das Gericht in Frankfurt zurückverwiesen.