Der Schweizer Schokoladenhersteller «Lindt & Sprüngli» muss wegen Mogelpackungen in der Weihnachtsproduktion für das Jahr 2000 an die Berliner Justizkasse 33 000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Berlin Tiergarten verurteilte die Firma wegen eines fahrlässigen Verstosses gegen das Eichgesetz. Die festgelegte Summe entspreche dem zu Unrecht erwirtschafteten Gewinn, heisst es im Urteil. Die Edelschokolade in orientalisch anmutenden Schatztruhen aus Karton war von einem Kunden beanstandet worden. Das Eichamt errechnete, dass die Truhen aus dem Sortiment «1001 Weihnachtsträume» im Verhältnis zur Grösse des Kartons rund 30 Prozent zu wenig Süssigkeiten enthielten. Nach Schätzungen wurden rund 150 000 dieser Schatztruhen verkauft.
Samstag
23.11.2002