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Sonntag
13.04.2014

Marketing / PR

Schokoladen-Teddy von Lindt darf bleiben

Schokoladen-Teddy von Lindt darf bleiben

Lindt hat im Markenstreit um Goldbären mit Haribo vor dem Kölner Oberlandesgericht einen Sieg errungen. Das Gericht hob am Freitag das Urteil des Kölner Landgerichts von Ende 2012 auf, das dem Schweizer Unternehmen den Verkauf von Schokoladenbären verboten hätte.

Der Fruchtgummihersteller Haribo sieht in dem in Goldfolie eingepackten Bären eine Verletzung seiner eingetragenen Wortmarke «Goldbären».

Das Gericht in Köln stellte am Freitag fest, dass es keine hinreichenden Ähnlichkeiten zwischen der Wortmarke «Goldbär» und dem Schokoladen-Teddy von Lindt gebe. Es bestehe keine Verwechslungsgefahr, denn der Lindt-Bär trage das Logo des Schokoladenproduzenten für den Konsumenten gut sichtbar auf dem Bauch.

Der Rechtsstreit ist damit nicht abgeschlossen. Beide Süsswarenhersteller haben angekündigt, unabhängig vom Resultat das Verfahren durch alle Instanzen zu ziehen, um Rechtssicherheit zu erlangen. Bis zu einem endgültigen Urteil darf Lindt seine Schokobären weiterverkaufen.