Regionalmedien mit einer monopolartigen Position müssen unterschiedliche Meinungen abbilden. Sie dürfen aber auch gewichten. Der Liedermacher und gescheiterte Regierungsratskandidat Linard Bardill ist gegen die «Südostschweiz» vor dem Presserat abgeblitzt.
Nach den Bündner Regierungsratswahlen vom Juni 2018 warf Linard Bardill der «Südostschweiz» vor, fast nur negative Leserbriefe zu seiner Person veröffentlicht und seine Kandidatur weitgehend totgeschwiegen zu haben.
Zudem sei ihm als Regierungsratskandidat die politische Ernsthaftigkeit und Kompetenz abgesprochen worden. Bardill sprach in seiner Beschwerde an den Schweizer Presserat von «Gesinnungs- und Hetzjournalismus».
«Der Presserat kann keinen der von Bardill erhobenen Vorwürfe nachvollziehen», schreibt das Gremium am Freitag trocken. Seit Linard Bardill seinen Wahlkampf eröffnete, seien in der «Südostschweiz» «fast jeden Tag» Artikel erschienen, in denen er Thema war. «Es ist offensichtlich auch nicht korrekt, dass die 'Südostschweiz' fast nur negative Leserbriefe zu Bardill veröffentlichte.»
Die «Südostschweiz» hat in Graubünden eine regionale Vormachtstellung. Medien mit solchem Gewicht sind laut dem Journalistenkodex verpflichtet, die Vielfalt der Meinungen abzubilden. Dies gilt ganz besonders in Abstimmungs- und Wahlkämpfen.
«Aber auch Medien in einer solchen Vormachtstellung müssen nicht ausgewogen berichten und müssen auch nicht den Standpunkten aller Kandidaten gleich viel Platz bieten, wie es Bardill verlangt», hält der Presserat weiter fest.
Auch Medien in einer monopolartigen Stellung dürften «journalistisch gewichten» - vorausgesetzt, sie bleiben fair.