Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat den Entwurf für ein Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr genehmigt und interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 11. Oktober 2002 unterbreitet. Mit diesem Gesetz will das Ländle im Interesse der Rechtssicherheit klare und zwingende Lösungen für strittige Rechtsfragen einführen. Zudem sollen die Bestimmungen dem Konsumentenschutz dienen. Im Detail regelt das E-Commerce-Gesetz die Zulassung von Diensteanbietern in der Informationsgesellschaft, deren Informationspflichten und Verantwortlichkeiten, den Abschluss von Verträgen, das Herkunftslandprinzip und die transnationale Zusammenarbeit.
Donnerstag
29.08.2002