Die Liechtensteiner Regierung hat es am Mittwoch als «grundsätzlich technisch realisierbar» bezeichnet, «ein zentrales Mobilfunknetz unter der Vorgabe eines Anlagegrenzwertes von 0,6 Volt pro Meter für Sprachdienste» einzuführen. Allerdings gebe es «zum Teil deutliche Vorbehalte hinsichtlich der vollumfänglichen Gewährleistung der Breitbanddienste», schreibt die Regierung in ihrem Bericht weiter.
Das Parlament in Vaduz hatte sich an seiner Sitzung vom 28. Mai mit dem Thema der Grenzwerte für nicht ionisierende Strahlung im Bereich Mobilfunk befasst. Damals beauftragte der Landtag die Regierung, abzuklären, «ob ein zentrales Mobilnetz betrieben und den Diensteanbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden kann, und ob Anordnungen für entsprechende Tests möglich sind». Der Landtag begründete diesen Wunsch mit gesundheitlichen Überlegungen.
Noch nicht abgeklärt hat die Regierung die rechtlichen Konsequenzen eines solchen Entscheides. Es müssten «frühzeitig die notwendigen Abklärungen getroffen werden, um einen neuen rechtlichen Rahmen zu schaffen», heisst es im Bericht vom Mittwoch. Hierzu müssten auch konkrete Vorstellungen darüber entwickelt werden, wie und von wem das zentrale Netz betrieben werden soll.
Unabhängig davon können sich die Liechtensteiner Stimmberechtigten nochmals zum Thema äussern, da eine Volksinitiative die vom Parlament beschlossenen strengen Mobilfunkgrenzwerte verlangt. - Hin und Her um Mobilfunk-Grenzwerte: Initiative gegen Mobilfunkgrenzwerte in Liechtenstein steht
Mittwoch
30.09.2009



