Zwei Monate vor der anstehenden Abstimmung über die «Lex Netflix» hat Kulturminister Alain Berset schon mal klar Deck gemacht und seine Pro-Argumente vor den Medien präsentiert.
Wenn das Referendum auch formell zustande kommt, stimmt das Stimmvolk am 15. Mai über die Änderung des Filmgesetzes ab. Neu sollen die Streamingdienste 4 Prozent ihres in der Schweiz generierten Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen investieren müssen – genauso, wie es auch die privaten Schweizer Fernsehsender müssen.
Zudem sollen die Streamer verpflichtet werden, zu mindestens 30 Prozent Filme zu streamen, die in Europa gedreht – oder wenigstens hier produziert – wurden.
«Mit der Gesetzesänderung wollen Bundesrat und Parlament eine Lücke schliessen, die durch den digitalen Wandel entstanden ist», schreibt das Departement des Inneren von Kulturminister Alain Berset in einem ausführlichen Kommuniqué. Auch mit der Ungleichbehandlung von Fernsehsendern und Streamingdiensten soll Schluss sein.
Durch die neue Investitionspflicht sollen jährlich 18 Millionen Franken von Netflix und Co. ins Schweizer Filmschaffen zurückfliessen, schätzen die Behörden in Bern.
Doch den Jungparteien von Mitte bis rechts wollen diese Argumente nicht einleuchten. Das Referendumskomitee aus JSVP, Jungfreisinn und JGLP meint, dass die Pflicht zur Investition in das Schweizer Filmschaffen einer Sonderabgabe für Streaming-Plattformen gleichkomme, die diese an die Abonnenten abwälzen würden.
Auch der Europa-Anteil von 30 Prozent sei unfair, weil es die Wahlfreiheit der Streaming-User bedränge.
«Nach Ansicht des Bundesrats und des Parlaments wird das Gesetz dafür sorgen, dass in- und ausländische Fernsehsender und Streamingdienste gleichgestellt werden», bezog das Innendepartement am Dienstag Stellung.
«Ausländische Fernsehsender mit Schweizer Werbefenstern werden ebenfalls einen Beitrag an die Vielfalt des Filmangebots leisten müssen.»