Die Revision des Filmgesetzes - besser bekannt als «Lex Netflix» - ist politisch umstritten. Und gleichzeitig für das Schweizer Filmschaffen enorm wichtig. Die Branchenverbände begrüssen deshalb, dass die ständerätliche Kulturkommission viele Entscheide des Nationalrats wieder rückgängig machen will, wie die Filmer heute mitgeteilt haben.
Im Filmgesetz soll künftig eine erweiterte Investitionspflicht ins Filmschaffen festgeschrieben werden. Dafür spricht sich die ständerätliche Kulturkommission WBK aus. Sie stellt sich damit gegen den Nationalrat, der das Gesetz im letzten Herbst mit knapper Mehrheit komplett ausgehöhlt hatte.
Wer Filme zeigt, soll auch in Filme investieren: Gemäss dem neuen Filmgesetz sollen künftig auch Streaming-Plattformen sowie ausländische Werbefenster einen Anteil ihrer Einnahmen in das Schweizer Filmschaffen investieren oder eine entsprechende Abgabe leisten. Der Bundesrat hatte dabei einen Prozentsatz von 4 Prozent der Bruttoeinnahmen vorgeschlagen. Der Nationalrat wollte diesen Betrag auf 1 Prozent kürzen.
Die Schweizer Abgabe ist im internationalen Vergleich nicht hoch. So muss Netflix beispielsweise seit Anfangs Jahr 20 bis 25 Prozent der Einnahmen, die es in Frankreich generiert, wieder ins Filmschaffen investieren.
Dass die ständerätliche Kulturkommission dem bundesrätlichen Vorschlag nun folgt und sich ebenfalls für eine Abgabe von 4 Prozent ausspricht, sei erfreulich, meint die Filmbranche. «Die WBK hat erkannt, dass der Vorschlag des Nationalrats - eine Abgabe von 1 Prozent - nicht taugt, um das Schweizer Filmschaffen zu fördern und teils sogar einen Rückschritt gegenüber dem heutigen Zustand bedeutet hätte», sagt Roland Hurschler, Geschäftsführer Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz.
Somit geht der Gesetzesvorschlag der Kommission nun als nächstes in den Ständerat und danach zurück in den Nationalrat. Die Schweizer Filmschaffenden hoffen, dass sich auch die Räte wieder auf die Intention des bundesrätlichen Vorschlag besinnen und dafür sorgen, dass das Schweizer Filmschaffen nicht benachteiligt wird. Denn: «Wenn die Nachbarländer bedeutsame Investitionsverpflichtungen kennen, die Schweiz aber nicht, dann sind wir Schweizer Filmschaffenden bei Koproduktionen benachteiligt und werden im Prozess teils von Beginn an vergessen», sagt Elena Pedrazzoli, Co-Präsidentin der Gruppe Autoren, Regie, Produktion.
«Gerade für Serien sind wir auch auf internationale Gelder angewiesen - diese lassen sich oft nicht alleinig mit Schweizer Budgets stemmen», fügt Jean-Marc Fröhle an, Filmproduzent und Co-Präsident der IG unabhängige Schweizer Filmproduzenten.
Auch Heinz Dill, Präsident Schweizerischer Verband der Filmproduzenten, ist überzeugt: «Die vom Bundesrat vorgeschlagene Investitionspflicht würde uns dabei unterstützen, uns der internationalen Konkurrenz zu stellen und auch mehr Produktionen zu exportieren. Und das erst noch ohne Steuergeld, sondern dank international üblichen Abgaben.»