Im Seilziehen zwischen Hotels und Booking-Portalen hat sich der Nationalrat am Dienstag für ein Verbot von sogenannten Paritätsklauseln ausgesprochen. Damit können Hoteliers ihre Zimmer online günstiger ausschreiben als die Buchungs-Portale.
Mit den Änderungen im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) soll die Motion von Mitte-Ständerat Pirmin Bischof umgesetzt werden, die bereits 2017 von beiden Räten angenommen worden war.
Bei der nun vorliegenden Vorlage geht es darum, dass zum Beispiel booking.com den Hotels nicht mehr verbieten darf, auf der hoteleigenen Website ihre Zimmer günstiger anzubieten.
Heute bereits verboten sind die sogenannten weiten Preisparitätsklauseln. Solche verpflichten Hoteliers, auf allen ihren Vertriebskanälen mindestens einen gleich hohen Preis anzubieten wie auf den Buchungs-Portalen.
Verboten sind nach dem Willen des Nationalrats nicht nur Klauseln, die die Preise betreffen, sondern auch solche für Konditionen und Verfügbarkeiten.
«Für die Beherbergungsanbieter ist es wichtig, dass sie auf ihrer eigenen Webseite ihre Preise, aber auch die Konditionen und Verfügbarkeiten ihrer Zimmer selber bestimmen dürfen und sich so von den Online-Plattformen differenzieren können», äusserte sich Andreas Züllig, Präsident von HotellerieSuisse.
Nur so könnten die unternehmerische Freiheit der Hoteliers und bessere Wettbewerbsbedingungen sichergestellt werden.
Als Nächstes geht der Ball an den Ständerat.
Alle Nachbarländer der Schweiz haben bereits Paritätsklauseln im Hotel-Gewerbe verboten. Gleiches gilt für Belgien und neu auch für Portugal.