Buchungsportale verfügen über einen beträchtlichen Marktanteil. Mit vielen Hotels bestehen Preisbindungsklauseln, wodurch diese auf der eigenen Website keine günstigeren Preise anbieten dürfen.
Fünf Jahre ists her, als EVP-Ständerat Pirmin Bischof die Motion «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hottelerie» eingereicht hat.
Am Mittwoch hat der Bundesrat nun seine Botschaft zur sogenannten Lex Booking vorgelegt. Mit einer neuen Regelung im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sollen in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben Preisbindungsklauseln verboten werden.
Die Schweizer Hoteliers begrüssten den Schritt in einem Kommuniqué am Mittwochnachmittag zwar. Das Verbot geht ihnen aber noch nicht weit genug: «Die Hoteliers und Hotelièren müssen als Unternehmer alleinige Entscheidungsfreiheit über sämtliche Angebotsparameter haben. Und da ist der Preis nur einer davon», kritisierte Andreas Züllig, Präsident von Hotellerie Suisse.
Auch jene Klauseln, die die Konditionen oder die Verfügbarkeiten von Hotelbuchungen betreffen, gehörten verboten, so der oberste Hotelier der Schweiz.