Service public als Spielball der Politik: Einen Tag nach der «No Billag»-Abstimmung traktandierte der Nationalrat erneut die staatliche Finanzierung von Medien. Dieses Mal war aber nicht Radio oder Fernsehen, sondern die Schweizerische Depeschenagentur (SDA) an der Reihe.
Bereits vor der Parlamentssession forderten Vertreter der SDA-Redaktion weitere Unterstützung durch die Politik: So protestierten sie vor dem Bundeshaus und machten dadurch erneut auf den geplanten Abbau von 36 Stellen aufmerksam, welcher auch die journalistischen Informationsdienstleistungen der Agentur gefährden würde.
Verschiedene Politikerinnen und Politiker des Nationalrates griffen diese Bedenken auf. In der Fragestunde am Nachmittag wollten sie deshalb von Medienministerin Doris Leuthard wissen, wie der Bundesrat auf die neuesten Entwicklungen bei der Schweizerischen Depeschenagentur reagieren will.
«Kann die SDA die vereinbarte Leistung noch erbringen?», lautete etwa eine Frage von SP-Nationalrat Matthias Aebischer. Parteikollegin Silvia Semadeni und auch CVP-Nationalrat Marco Romano erkundigten sich zudem in der Fragestunde, wie die Qualität der SDA-Dienstleistungen in allen vier Sprachregionen sichergestellt werden soll.
Von einer Unterstützung der SDA oder ihrer Aktionäre wollte Doris Leuthard am Montag hingegen nichts wissen. Stattdessen betonte sie, dass die SDA «ein privates Unternehmen ist, das keinen gesetzlich verankerten formellen Service-public-Auftrag hat». Der Bund subventioniere die SDA nicht, sondern beziehe als deren Kunde «klar definierte Leistungen» von ihr.
Wenn die Nachrichtenagentur diese Leistungen nicht erfülle, müsse sie damit rechnen, dass der Preis neu verhandelt werde, so Leuthard. Das gilt auch für die «maximal zwei Millionen Franken», welche die SDA gemäss Vorschlag des Bundesrates ab 2019 aus dem Gebührentopf erhalten soll.
«Zweck dieser Massnahme ist nicht die Unterstützung der SDA oder ihrer Aktionäre an sich, sondern der Bezug konkreter journalistischer Leistungen der SDA durch die gebührenfinanzierten Lokalradios und Regionalfernsehen», erklärte Leuthard. Man müsse im Rahmen eines möglichen Leistungsauftrages sicherstellen, dass die Mittel des Bundes «zweckgebunden» eingesetzt werden.