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Donnerstag
01.12.2022

IT / Telekom / Druck

Die Swisscom versuchte gentlemanlike auf die Niederlage in Lausanne zu reagieren. (Bild © Swisscom)

Die Swisscom versuchte gentlemanlike auf die Niederlage in Lausanne zu reagieren. (Bild © Swisscom)

Im Glasfaser-Streit hat die Swisscom vor dem Bundesgericht eine Schlappe erlitten. Ein Fehlverhalten sieht sie nicht ein.

Im Februar 2020 gab die Swisscom ihre neue Strategie zum Ausbau des Glasfaser-Netzes bekannt. Geplant war, statt des sogenannten Vierfaser-Modells ein Einfaser-Modell mit Baumstruktur einzusetzen. Die Folge wäre gewesen, dass andere Telekomanbieter damit keinen Zugang mehr gehabt hätten zu den Glasfaserleitungen zwischen der Anschlusszentrale der Swisscom und den Wohnzimmern der Kunden. 

Sprich, die Swisscom hätte mit einem technischen Kniff ihre Konkurrenten von der letzten Meile ausgeschlossen. Offiziell begründete der ehemalige Bundesbetrieb den Technologie-Entscheid damit, dass so der Ausbau mit Glasfaser schneller vorankomme.

Die Konkurrenten beschwerten sich bei der Wettbewerbskommission, die der Swisscom daraufhin «vorsorglich» verbot, ihr Glasfasernetz in dieser Weise aufzubauen. 

Auch ein abschlägiger Bescheid des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2021 führte zu keinem Einsehen bei der Swisscom. Sie zog den Fall weiter bis vor Bundesgericht, wo sie nun an der höchsten richterlichen Instanz gescheitert ist. 

«Entscheide über vorsorgliche Massnahmen prüft das Bundesgericht nur darauf hin, ob verfassungsmässige Rechte wie namentlich das Willkürverbot verletzt wurden», heisst es in einer Mitteilung aus Lausanne. Im Fall des Streits um die letzte Meile sei es «nicht offensichtlich unhaltbar» gewesen, ein vorsorgliches Verbot anzuordnen. Denn die Annahme, dass ohne ein solches Verbot ein «nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil für den funktionierenden Wettbewerb» drohe, sei «nicht willkürlich».

«Auch mit ihren weiteren Einwänden vermag die Swisscom nicht darzulegen, weshalb der angefochtene Entscheid im Ergebnis geradezu willkürlich sein sollte», so das Bundesgericht weiter.

Die Swisscom versuchte gentlemanlike auf die Niederlage in Lausanne zu reagieren: «Um der Blockade des Glasfaserausbaus durch das Verfahren entgegenzuwirken, hat Swisscom bereits im Oktober 2022 entschieden, grösstenteils auf die von der Weko erlaubte Punkt-zu-Punkt Topologie zu setzen», hiess es im Unternehmens-Blog.

Per Ende September 2022 habe man wegen des Weko-Verbots knapp 400’000 Anschlüsse nicht in Betrieb nehmen können. Diese will die Swisscom nun «teilweise» umbauen.

Die Swisscom investiere jährlich 1,7 Milliarden Franken in den Ausbau und Unterhalt der Netze. «Davon profitieren auch die Mitbewerber, indem sie ihre eigenen Investitionen reduzieren und damit Kosten sparen können», schreibt der Telekom-Konzern weiter.

Der Entscheid der Weko im Hauptverfahren steht weiterhin aus. Dieser wird 2023 erwartet.