Ein Leser hat sich beim Presserat darüber beschwert, dass die «Thurgauer Zeitung» in einem Artikel Passagen aus seinem Leserbrief zitierte, ohne ihn um seine Erlaubnis zu fragen. Der Presserat hat die Beschwerde teilweise gutgeheissen.
Angefangen hatte die ganze Geschichte mit einem Leserbrief zum Standort der geplanten zentralen Stadtverwaltung von Romanshorn. Dieser wurde von der «Thurgauer Zeitung» für einen Artikel verwendet.
Die vom Journalisten der «Thurgauer Zeitung» recherchierten und im Artikel publizierten Fakten widersprachen zwar den Behauptungen des Briefverfassers, trotzdem verwendete er zentrale Teile des Briefes und nannte dessen Autor namentlich.
Daraufhin beschwerte sich dieser beim Presserat und beklagte sich darüber, dass der Abdruck lediglich einzelner Passagen die Wahrheit verzerre. Zudem sei sein Name ohne sein Einverständnis genannt worden.
In der Antwort vom Presserat am Freitag steht nun, dass die «Thurgauer Zeitung» wohl die Wahrheit schrieb, mit dem Leserbriefschreiber aber «im Ansatz falsch» verfahren sei.
«Die Zeitung hätte ihm vor der Publikation ihres Artikels klipp und klar sagen müssen, dass sie nur Passagen aus seinem Leserbrief bringen und dass sie ihn als Autor der Zitate namentlich nennen wird», so der Rat. Dann hätte der Leser seine Zitate autorisieren können.