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Dienstag
18.03.2008

Der Münchener Medienunternehmer Leo Kirch hat in seiner juristischen Dauerfehde mit der Deutschen Bank einen Etappensieg errungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt erklärte die Entlastung von Direktion und Verwaltungsrat an der Generalversammlung des Geldhauses 2005 für nichtig. Die Kläger hätten zurecht beanstandet, dass Fragen unter anderem zur Führung der Bank zu knapp beantwortet worden seien, teilte das Gericht am Dienstag mit und schloss sich dem Urteil der ersten Instanz an. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Die Deutsche Bank erklärte, die Nichtigkeit der Beschlüsse habe keine praktischen Folgen für das grösste deutsche Geldhaus. Kirch sei erneut «mit dem Versuch gescheitert, mit rechtlichen Mitteln von seiner Verantwortung für den Zusammenbruch seiner Firmengruppe abzulenken». Seit Kirch im April 2002 mit seiner Medienholding Insolvenz anmelden musste, überzieht er die Deutsche Bank mit Klagen. Im Januar 2006 hatte der Bundesgerichtshof eine grundsätzliche Schadenersatzpflicht gegenüber Kirch festgestellt. Zur Höhe des Anspruchs läuft ein Verfahren am Münchner Landgericht. Juristen rechnen frühestens im Sommer mit weiteren Entscheidungen.