Während die Debatte um ein neues Leistungsschutzrecht für Verlage in Deutschland die Gemüter erhitzt, ist es in der Schweiz noch vergleichsweise ruhig. Doch damit dürfte es bald vorbei sein. Im Sommer hat Bundesrätin Simonetta Sommaruga die Arbeitsgruppe Agur12 geschaffen. Unter dem Vorsitz von Roland Grossenbacher, dem Direktor des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum, soll die Gruppe Agur12 bis Ende 2013 mögliche Anpassungen des Urheberrechts erarbeiten.
Der Verband Schweizer Medien doppelt nun nach und gründet eine interne Arbeitsgruppe zum umstrittenen Thema. Konkret will der Verlegerverband ein Leistungsschutzrecht, das «aussagekräftige Ausschnitte von journalistischen Artikeln» umfasst. Diese seien bis dato durch das Urheber- und Lauterkeitsrecht nicht ausreichend geschützt, schreibt der Verband in einem Kommuniqué. In seiner heutigen Form bestehen bleiben soll dagegen das Zitatrecht.
Geht es nach dem Verband, sollen «News-Aggregatoren» künftig für die Verwendung von News-Ausschnitten mit den Verlagen Nutzungsvereinbarungen abschliessen müssen. «Der Inhalt solcher Vereinbarungen wäre frei gestaltbar, eine Kollektivverwertung wird abgelehnt», so der Verband.
Angriffig gibt sich derweil Verbandspräsident Hanspeter Lebrument. Gegenüber der «Sonntagszeitung» sagte er, dass der Verband eine Klage gegen Google wegen Verletzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb prüfe. Man kläre zurzeit ab, wie «Verlage juristisch verhindern könnten, dass ihnen Google Inhalte stehle und diese für sich nutze», ereiferte sich der Verlegerpräsident.



