Geht es nach der schwarz-gelben Koalition im deutschen Bundestag, sollen Suchmaschinen- und Newsanbieter im Netz weiterhin «einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte» aus Presseartikeln anzeigen dürfen, ohne die Urheber dafür zu entschädigen. Die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP haben sich in der Debatte um das Leistungsschutzrecht auf einen entsprechenden Änderungsvorschlag der Liberalen geeinigt, der den Regierungsentwurf entschärft. Bereits am Freitag soll das neue Gesetz verabschiedet werden.
Der Regierungsentwurf sah vor, dass jedwede gewerbliche Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet lizenzpflichtig wird. Ein Vorschlag, gegen den Google bereits im November eine breit angelegte Kampagne fuhr, in welcher der US-Konzern die User davor warnte, dass die Informationssuche im Internet durch das Gesetz erheblich erschwert würde. Doch für die Suchmaschinenanbieter hätte es vor allem bedeutet, dass sie die Verlage für redaktionelle Vorschautexte in den Suchresultaten hätten entschädigen müssen.
Durch den Änderungsvorschlag der FDP sollen Google und Co. weiterhin kurze Textanrisse, sogenannte «Snippets», unlizenziert nutzen können. Allerdings ist in dem Gesetzesentwurf bisher nicht ausformuliert, wie lange diese Ausschnitte maximal sein dürfen. Es ist also damit zu rechnen, dass in dieser Frage letzten Endes die Gerichte entscheiden müssen.
Vertreter von Google hatten derweil bereits am Montag gesagt, dass sich das geplante Leistungsschutzrecht technisch nicht umsetzen lasse. So sei der Suchalgorithmus des Konzerns schlicht nicht in der Lage, zweifelsfrei zwischen Webseiten von Verlagen und anderen Onlineangeboten zu unterscheiden.