Weitgehend abgewiesen hat der Schweizer Presserat in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme die Beschwerde eines Arztes gegen den «SonntagsBlick». Bei dem Streit ging es um zwei «SoBli»-Artikel über diesen Neurochirurgen, der als «Abzocker» bezeichnet worden war. Die journalistischen Ethik-Wächter kommen zum Schluss, dass die Vorwürfe weitgehend abzuweisen seien. Immerhin erhält der «SoBli» einen kleinen Nasenstüber, weil er es unterlassen hatte, «das nachträgliche Dementi des Anwalts des Beschwerdeführers im Folgeartikel vom 30. Juni 2003 wiederzugeben». Der Arzt hatte darüber hinaus geltend gemacht, der «SoBli» habe sich von einer Krankenkasse instrumentalisieren lassen und es darauf angelegt, ihn zu verunglimpfen. Diese Vorwürfe konnte der Beschwerdeführer allerdings nicht belegen, weshalb sie der Presserat abwies. Das Urteil im Wortlaut: http://www.presserat.ch/16180.htm
Freitag
04.04.2003