Die Westschweizer Tageszeitung «Le Matin» nimmt am Donnerstag Stellung in der Affäre um den Journalisten Ludovic Rocchi und reagiert mit Genugtuung auf das Urteil des Kantonsgerichts Neuenburg. Dieses hat die überfallartige Hausdurchsuchung bei Rocchi als «unverhältnismässig und illegal» taxiert. Deshalb kommentiert die Tageszeitung, dass der Staatsanwalt dadurch «eine Tracht Prügel bezogen» habe.
Am 13. August 2013 hatten Polizeibeamte und ein Untersuchungsrichter die Wohnung von «Le Matin»-Redaktor Ludovic Rocchi durchsucht und seinen Computer und weiteres Material beschlagnahmt. Ausgelöst worden war die Hausdurchsuchung wegen einer Strafanzeige gegen den Journalisten u. a. wegen Verleumdung, die wiederum im Zusammenhang stand mit Artikeln, die Rocchi um die Plagiatsaffäre an der Universität Neuenburg veröffentlicht hatte.
Das Kantonsgericht verlangt nun, dass die beschlagnahmten Unterlagen und die fünf Notebooks wieder zurückgegeben werden. Im 24-seitigen Gerichtsurteil werden die Argumente der Staatsanwaltschaft als «Unsinn» bezeichnet; im Übrigen müsse die Rechtsstaatlichkeit und die Freiheit der Presse garantiert werden.
Und in «Le Matin» heisst es weiter: «Wir teilen die Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht, dass der Zugriff in den Haushalt von Rocchi und seiner Frau harmlos gewesen ist.» Fazit der Westschweizer Zeitung: «Das ist ein wichtiger Sieg für die Freiheit der Presse in der Schweiz.»
Mit Befriedigung wurde das Urteil auch beim Verband Schweizer Medien aufgenommen. «Mit diesem Urteil wird die in der Verfassung garantierte Pressefreiheit geschützt», teilte das Departement Publizistik des Verbandes mit. «Es gebietet der zunehmenden Tendenz Einhalt, die journalistische Arbeit durch willkürliche Massnahmen von Strafverfolgungsbehörden zu behindern.»