Es ist Feuer unterm Dach im Energiesektor: Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) hat eine Beschwerde des Branchenverbandes Holzenergie Schweiz gegen die Erdöl-Vereinigung gutgeheissen. Diese hatte in einem Werbeflyer geschrieben, dass Fernwärme mehr als doppelt so teuer sei wie Heizöl.
«Die Desinformation der Erdöl-Lobby auf Kosten erneuerbarer Energien ist nicht nur unsportlich, sondern hindert uns auch daran, den Umbau der Energieversorgung voranzutreiben», wettert Christoph Aeschbacher, Geschäftsführer von Holzenergie Schweiz. Den Stein ins Rollen brachte der Werbeflyer der Erdöl-Vereinigung mit der Überschrift «Bleiben Sie unabhängig und halten Sie Ihre Heizkosten im Griff!», der gemäss dem Holzenergie-Verband Ende 2015 schweizweit an Kunden von Heizöllieferanten verteilt wurde.
«Im besagten Inserat wird ein durchschnittlicher Vollkosten- beziehungsweise Wärmegestehungspreis von über 16 Rp./kWh dem reinen Brennstoffpreis für Heizöl von 7,5 Rp./kWh gegenübergestellt, in dem keinerlei Investitions- und Betriebskosten inbegriffen sind», schreibt der Verband Holzenergie Schweiz in einer Mitteilung vom Dienstag. Der kommunizierte Preisvergleich sei für den Durchschnittsadressaten jedoch nicht nachvollziehbar. Stattdessen werde dem Leser suggeriert, dass der Wärmebezug aus einem Fernwärmenetz mehr als doppelt so viel koste wie bei einer Heizölfeuerung.
Man habe deshalb Anfang Januar 2016 Beschwerde bei der SLK eingereicht. Darin moniert der Verband den «unstatthaften» Preisvergleich und fordert die Erdöl-Vereinigung zudem auf, die auf dem Flyer aufgedruckte Aussage «da der Heizbetrieb dieser Fernwärmeanlagen nicht für die gesamte Wärmeversorgung ausreicht, wird ein wesentlicher Anteil von der Ölheizung übernommen», zu unterlassen. Zwar sei es richtig, dass Fernwärmenetze oft die Spitzen- und Notlast mit Heizöl abdecken würden, jedoch betrage dieser Anteil «höchstens 30%, aber eher 5% und weniger.»
Die Beschwerde wurde von der SLK nun sowohl betreffend des Preisvergleichs als auch der Versorgungssicherheit gutgeheissen, wie die Lauterkeitskommission am Dienstag mitteilt. Sie schreibt dazu auf ihrer Homepage: «Äpfel mit Birnen zu vergleichen, ist abgesehen von Ernährungsfragen bekanntlich keine allzu gute Sache». Insbesondere bei Preisvergleichen dürfe gemäss Bundesgericht nur «wirklich Vergleichbares miteinander verglichen» werden.
Ausserdem verlange Art. 3 Abs. 1 lit. e des Gesetztes gegen den unlauteren Wettbewerb, dass solche Werbung nicht unrichtig oder irreführend sein dürfe und für den Durchschnittskonsumenten nachvollziehbar sein müsse. Die beanstandete Aussage auf dem Flyer bezüglich der Versorgungssicherheit sei eine Sachbehauptung, die ein Beschwerdegegner beweisen müsse, begründet die SLK ihre Entscheidung abschliessend.