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Mittwoch
14.06.2000

Wer ungefragt Werbemitteilungen an Private faxt,
handelt unlauter: Dieser Meinung ist die Schweizerische
Lauterkeitskommission. In einem am Dienstag bekanntgewordenen
Grundsatzurteil kritisiert sie diese "aggressive Verkaufsmethode".
Im fraglichen Fall hatte der Telefonbucheintrag des Empfngers
sogar einen Stern - fr die Branchenkommission ein Indiz dafr,
dass der betreffende Anschluss keinerlei Werbung wnsche. Das
heisse allerdings nicht, dass Anschlsse ohne Stern zur Faxwerbung
freigegeben wren.
Die Juristenorganisation JurisNET, die sich mit Rechtsfragen im
Internet befasst, ortet in dem Urteil "Signalwirkung fr die
gesamte Spamming-Szene" in der Schweiz: Es knne auf jede
unerbetene Werbung auch ber E-Mail und SMS angewandt werden.