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Mittwoch
16.10.2002

Die Migros muss in ihren Werbeaussagen für die 7-Punkte-Fleisch-Garantie zurückbuchstabieren. Die Schweizerische Lauterkeitskommission hat einer Beschwerde der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) in weiten Teilen recht gegeben. Die SKS hatte Anfang Sommer eine Aussage der Migros eingeklagt, wonach die Tiere in ihrem 7-Punkte-Fleisch-Programm Zugang zu frischem Trinkwasser hätten. Gemäss Recherchen der Tierschutzvereinigung Vier Pfoten gilt dies aber nicht für die Kälber. Die Kommission verlangt deshalb von der Migros, diese Aussage zu unterlassen, wenn nicht Gewähr geboten sei, dass dies auch für Kälber so ist. Verboten hat die Kommission auch Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Das Verbot von Antibiotika zur Leistungssteigerung und das Verbot von Fütterung von Fleischmehl entsprechen in der Schweiz den gesetzlichen Auflagen. Die Migros soll deshalb darauf verzichten, damit zu werben.

Migros-Sprecherin Monica Glisenti betonte am Mittwoch gegenüber dem Klein Report, bis spätestens Ende dieses Jahres sei gewährleistet, dass alle Kälber ebenfalls jederzeit Zugang zu frischem Wasser hätten. Als «fragwürdig» bezeichnete sie im weiteren das Verdikt der Lauterkeitskommission betreffend Antibiotika und Tiermehl: «Als wir unser 7-Punkte-Programm vor vielen Jahren einführten, waren diese Punkte noch nicht im Gesetz. Auch heute wissen noch nicht alle Leute, was dort drinsteht. Deshalb finde ich diese Punkte eine wichtige Konsumenten-Information, auch wenn sie dem Gesetz entsprechen.»