Die Verwendung des Begriffs «Ökoheizöl» in der Werbung eines Energieunternehmens sei nicht irreführend. Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) hat eine entsprechende Beschwerde abgewiesen. Während der Beschwerdeführer argumentiert hatte, ein «ökologisches Heizöl» sei ein Widerspruch in sich, kam die Kommission zum Schluss, dass der Begriff an «konkrete und überprüfbare Anforderungen geknüpft» und damit nicht als unlauter zu bezeichnen sei.
«Für den Konsumenten ist klar verständlich, dass hier ein Heizöl beworben wird, das eine vergleichsweise bessere Umweltverträglichkeit aufweist als andere», so die SLK am Dienstag. Dies entspreche der relativen Bedeutung des Adjektivs «ökologisch», das keine absolute Umweltfreundlichkeit suggeriere. Ausserdem handle es sich bei «Ökoheizöl» um einen normierten Begriff, der auch vom Bund verwendet werde.
Die Schweizerische Lauterkeitskommission ist ein Selbstkontrollorgan der Werbebranche. Ihr Zweck ist es, gegen unlautere Werbung vorzugehen, wobei jeder Konsument die Möglichkeit hat, eine bestimmte Werbung als unlauter zu beanstanden.