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Mittwoch
30.01.2013

Nicht nur die deutschen Medien, auch die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) befasste sich dieser Tage mit dem Thema Sexismus. Das Gremium kam zum Schluss, dass die Werbung eines Tabakherstellers «alle Kriterien einer unlauteren, sexistischen Werbung» erfüllt.

Stein des Anstosses war ein Printsujet, das vier Frauen mit verschiedenen Haut- und Haarfarben - bekleidet mit verschiedenfarbigen Bikinis - zeigt, die in einem Swimmingpool stehen. Versehen ist das Foto mit Produktbildern sowie dem Claim «Abwechslung macht Freude», wobei die Farben der Bikinis auf jene der Zigarrenpackungen der Herstellers abgestimmt sind.

Die SLK ist der Ansicht, «dass der Durchschnittskonsument wegen dieses Claims zwischen den Models und den beworbenen Produkten keinen natürlichen, sondern einen unmissverständlich sexuellen Bezug herstellt».

Wie auch der Beschwerdegegner bestätigt habe, würden die abgebildeten Frauen letztlich nur dazu dienen, «bei der männlichen Zielgruppe Aufmerksamkeit zu erwecken». Dies sei als sexistische Werbung im Sinne des Grundsatzes 3.11 zu werten, gibt die SLK dem Beschwerdeführer in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme recht.