Eine Frau hatte sich bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission über die Werbung eines Männermode-Labels beschwert. Auf dem beanstandeten Sujet war ein gut gekleideter Geschäftsmann zu sehen, der ein nacktes männliches Baby auf dem Arm trägt, das ihn anpinkelt.
Die Beschwerdeführerin erachtete dieses Motiv als erniedrigend und pornografisch, da der Penis des Babys erkennbar war. Die Lauterkeitskommission hiess die Beschwerde gut. Sie sah die Persönlichkeit des Babys verletzt.
Die Abbildung des Babys während des Urinierens sei nicht zu rechtfertigen, denn «sie tangiert die Intimsphäre und Würde des Babys und damit den nicht vertretbaren Kern des Persönlichkeitsrechts», argumentierte die zweite Kammer der Lauterkeitskommission. Somit hätte auch das Einverständnis der Eltern nichts an der widerrechtlichen Persönlichkeitsverletzung geändert.
In einem zweiten Fall beschwerte sich eine Person über die Radiowerbung eines Konsumkreditunternehmens. Darin war zu hören: «Stell dir vor, deine Freundin hat im dritten Anlauf endlich ihre Fahrprüfung bestanden. Jetzt ist es höchste Zeit für ein neues Auto... mit elektronischen Parkierhilfen rundherum.» Die Beschwerdeführerin sah darin die Würde der Frau verletzt.
Diese Beschwerde lehnte die Lauterkeitskommission ab. Der Radiospot erzähle eine individuelle Geschichte, es handle sich nicht um eine stereotype Darstellung der Frauen im Allgemeinen. Zudem sei der Spot eindeutig humoristisch.