Die Schweizerische Lauterkeitskommission hat in neun Fällen empfohlen, eine beanstandete Werbung anzupassen oder einzustellen. Bei vier Fällen, die sie in ihrer ersten Sitzung im Jahr 2015 zu beurteilen hatte, sah sie jedoch keinen Handlungsbedarf.
Besonderes Kopfzerbrechen bereitete der Lauterkeitskommission ein Fall um Codecheck.info. Auf der Konsumentenplattform war ein Artikel veröffentlicht worden, in dem unter dem Titel «Chemiekeule statt Pflege» handelsübliche Kosmetikprodukte als gesundheitsgefährdend dargestellt wurden.
Die Kommission sah es zunächst als fraglich an, ob es sich hierbei überhaupt um kommerzielle Kommunikation handelt. Da aber die Webseite als Werbeplattform für Naturprodukte diente, sah sie jedoch einen direkten Einfluss der Berichterstattung auf den Wettbewerb gegeben.
Im Artikel wurde der Eindruck erweckt, dass die kritisierten Kosmetika in der Schweiz verbotene Inhaltsstoffe enthielten, es wurde auf angebliche wissenschaftliche Studien hingewiesen und auf Testergebnisse, deren Quelle ungenügend angegeben war. Die Lauterkeitskommission hiess die Beschwerde gegen das Portal deshalb gut.
Ebenfalls einverstanden war die Kommission mit einer Beschwerde gegen ein Bauunternehmen, das auf seiner Webseite unter dem Titel «Volles Rohr für Sie!» mit Fotos von Rohranlagen warb, die gar nicht von ihm selbst verlegt worden waren.
Weitere gutgeheissene Beschwerden betrafen ein Gel, das schlank machen soll, ein Magnet, das stärkere Erektionen versprach, sowie eine Fitnesshose, die angeblich «sofort sichtbar schlanker» macht.
Die Lauterkeitskommission wies dagegen zwei Beschwerden wegen Sexismus ab. Zum einen ein Plakat eines Matratzenherstellers, auf dem ein Frauenkörper als Dünenlandschaft in Szene gesetzt wurde, und die Werbung für ein Automodel mit dem Claim «À la recherche d`une espagnole bien roulée?»
Nicht eingetreten ist die Erste Kammer dagegen auf eine Beschwerde gegen einen unadressierten Spendenaufruf. Spendenaufrufe zu gemeinnützigen Zwecken gelten laut dem Selbstkontrollorgan der Schweizer Werbebranche nicht als kommerzielle Kommunikation.