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Freitag
18.10.2002

Die Tabakindustrie darf weiterhin in Zeitschriften, die sich an ein jugendliches Publikum richten, für Zigaretten werben. Die Schweizerische Lauterkeitskommission hat eine entsprechende Beschwerde der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) vom letzten Sommer abgewiesen. Die SKS hatte der Tabakindustrie vorgeworfen, vordergründig Ja zum Jugendschutz zu sagen und gleichzeitig in «Jugendzeitschriften», die in trendigen Bars und hippen Shops auflägen, für ihre Produkte zu werben. Die Tabakindustrie hätte sich zwar 1992 freiwillig verpflichtet, in Zeitschriften, die sich «in deutlicher Weise an Personen unter 18 Jahren richten», keine Zigaretteninserate abzudrucken. Von diesem «Werbeverbot» sei jedoch nichts zu merken, hatte die SKS in ihrer Beschwerde festgehalten. In Jugendzeitschriften wie «Forecast», «Trend Magazin», «Seventh Sky» oder «Kult» werde gequalmt, was das Zeug halte. Die Lauterkeitskommission setzte sich jedoch auf den Standpunkt, die freiwillige Selbstbeschränkung der Tabakindustrie gehe weiter als die gesetzliche Mindestnorm. Überdies figurierten die zitierten Zeitschriften nicht im Handbuch «Impressum», auf das sich die Vereinbarung zwischen Industrie und Lauterkeitskommission stütze. Aber auch sonst sei keine Verletzung der Vereinbarung gegeben, weil die zitierten Zeitschriften für ein Publikum über 18 Jahren bestimmt seien. Im Sprachgebrauch möge eine Zeitschrift, die junge Leute anspricht, sehr schnell als Publikation für die Jugend bezeichnet werden, zumal die meisten Leute sich immer noch jugendlich fühlten, ohne Jugendliche im Sinne des Gesetzes zu sein.