Die Direktoren der Landesmedienanstalten haben beschlossen, dass sich nach einer Vorprüfung durch die hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) auch eine Prüfgruppe der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) mit der RTL2-Sendung «Tatort Internet» beschäftigen soll. Wie am Donnerstag mitgeteilt wurde, soll die Prüfgruppe vor allem der Frage nachgehen, ob in den jeweiligen Beiträgen die mutmasslichen Täter durch Äusserungen über ihre Lebenssituation für Aussenstehende erkennbar waren und so Persönlichkeitsrechte verletzt und journalistische Standards missachtet wurden.
«Ohne das Ergebnis der Prüfung vorwegzunehmen, gilt grundsätzlich, dass bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren die Medien in der Regel keine Informationen in Wort und Bild veröffentlichen dürfen, die eine Identifizierung potenzieller Opfer und Täter ermöglichen», sagte am Donnerstag Prof. Wolfgang Thaenert, Direktor der LPR Hessen.
Die Direktoren der Landesmedienanstalten begrüssen aber die gesellschaftliche Diskussion, welche die bisher ausgestrahlten Folgen von «Tatort Internet» auf RTL2 über die Gefahren in Chats ausgelöst hat. «Die Sendung kann trotz mancher Zweifel an der Umsetzung dazu beitragen, dass Eltern, die sich bislang nicht mit der Problematik beschäftigt haben, jetzt möglicherweise sensibilisiert sind und sich mehr dafür interessieren, mit wem ihre Kinder im Netz chatten», erklärte der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich. «RTL2 richtet sich überdies auch an Zuschauer, die über die traditionellen Informationswege schwer zu erreichen sind. Das Thema verdient Aufmerksamkeit in allen Bevölkerungsgruppen.»
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt hat auch den Vorsitz der ZAK. Seit dem 1. September 2008 ist der DLM-Vorsitzende Thomas Langheinrich - Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) - auch Vorsitzender der ZAK. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht ist abschliessend zuständig für die Zulassung bundesdeutscher Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des digitalen Rundfunks bearbeitet.
Donnerstag
28.10.2010




