Trotz einer superprovisorischen Massnahme ist die Westschweizer Wochenzeitung «L`Hebdo» am Donnerstag erschienen. Daniel Pillard, CEO Ringier Romandie, erklärte am Donnerstag gegenüber dem Klein Report den Vorfall: «Die Anordnung ist zu spät bei uns eingegangen; die Zeitung war bereits gedruckt und die Verteilung hatte bereits begonnen.»
Hingegen ist der Artikel nicht auf der Internetseite der Westschweizer Wochenzeitung erschienen. Um den superprovisorischen Massnahmen des Richters zu entsprechen, sei der Artikel online nicht publiziert worden, so Pillard.
Laut Pillard hatte das Zivilgericht des Kantons Waadt die superprovisorischen Massnahmen erlassen - dies auf Anfrage des Internetvergleichsdiensts comparis.ch.
Comparis.ch hatte mit der superprovisorischen Verfügung versucht, einen Artikel des Magazins «L`Hebdo» zu verhindern. Darin wirft die Westschweizer Wochenzeitung dem Internetvergleichsdienst vor, er solle im Zusammenhang mit Vergleichen von Krankenkassenprämien die Internetseite des Bundesamts für Gesundheit (BAG) gehackt haben.
Daniel Pillard sagte gegenüber dem Klein Report: «Die ´L`Hebdo´ hat Hinweise darauf, dass sich comparis.ch der Piraterie schuldig gemacht hat.» «L`Hebdo» habe eine E-Mail vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation veröffentlicht, die zeige, dass comparis.ch schuldig sei, so Pillard weiter.
Comparis ihrerseits bestreitet die Vorwürfe und kündigte an, sie werde weitere rechtliche Schritte prüfen. «Der Anwalt von Comparis hat bereits angekündigt, dass sie eine Beschwerde gegen ´L`Hebdo´ einreichen», erklärte Pillard den sich zuspitzenden Konflikt.