Suisa, die schweizerische Genossenschaft der Urheber und Verleger, möchte KI-Plattformen dazu bringen, geschützte Werke fair zu vergüten, wie sie am Montag in einer Mitteilung schrieb.
Für das sogenannte «Training» des KI-Algorithmus werden zum grössten Teil vorbestehende, von Menschen geschaffene Werke verwendet, die in den meisten Fällen urheberrechtlich geschützt sind.
Eine gerechte Entlöhnung an die Urheber soll dadurch erzielt werden, indem die Suisa die Anbieter von durch künstliche Intelligenz geschaffener Musik ausdrücklich darauf hinweist, dass die Musikwerke des Suisa-Katalogs nicht ohne gültige Lizenzvereinbarung für das sogenannte Text- und Data-Mining verwendet werden dürfen.
Beim Text- und Data-Mining werden grosse Datenmengen wie beispielweise Musikdateien oder Songtexte gesammelt, in Datenbanken abgelegt und analysiert, um zum Beispiel das Trainieren von KI zu ermöglichen. Das Training von KI mit Musik, Texten oder Bildern bedeutet also häufig, dass diese Werke kopiert werden müssen, damit sie gespeichert und analysiert werden können.
In der Schweiz ist Text- und Data-Mining laut Urheberrechtsgesetz nur dann ohne Lizenz erlaubt, wenn es für wissenschaftliche Forschung erfolgt. Anders ist es im europäischen Recht: Dort ist Text- und Data-Mining ohne Lizenz auch zu anderen Zwecken wie beispielsweise Unterhaltung zulässig. Die Rechteinhaber in Europa haben aber die Möglichkeit, mittels Opt-out, also dem Entzug der Rechte, den KI-Anbietern die Nutzung ihrer Werke für das Text- und Daten-Mining vorzuenthalten.
Die Suisa wendet dieses Opt-out-Recht ab sofort in Europa an. Damit müssen die Anbieter von KI in der Schweiz und in den europäischen Ländern mit der Suisa eine Lizenz aushandeln, wenn sie die Werke ihrer Mitglieder zu Trainingszwecken verwenden möchten.
«Die rasante Weiterentwicklung der Künstlichen Intelligenz in den letzten Jahren bietet Unternehmen wie auch Privatpersonen grosse Möglichkeiten und Erleichterungen», sagt Andreas Wegelin, CEO der Suisa.