In zwei Jahren will der Bundesrat die künstliche Intelligenz (KI) für alle Bundesstellen nutzen können. Um die Risiken für die Gesellschaft möglichst klein zu halten, hat er am Mittwoch dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) den Auftrag erteilt, mögliche Regulierungsansätze aufzuzeigen. Diese Übersicht soll bis Ende 2024 vorliegen.
Dem Uvek steht eine Mammutaufgabe bevor. Die Analyse muss einerseits auf bestehendem Schweizer Recht basieren, aber auch die KI-Verordnung der EU («AI Act») sowie die KI-Konvention des Europarats dürfen nicht verletzt werden.
Berücksichtigt werden müssen aber auch die technischen Standards sowie die finanziellen und institutionellen Auswirkungen der unterschiedlichen Regulierungsansätze.
Die Analyse beinhaltet sorgfältige rechtliche, wirtschafts- und europapolitische Abklärungen und erfordert eine interdisziplinäre Zusammenarbeit über alle Departemente hinweg. Die Arbeiten werden im Rahmen der Interdepartementalen Koordinationsgruppe EU-Digitalpolitik erfolgen.
Die Federführung haben das Bundesamt für Kommunikation und die Abteilung Europa des EDA inne. Weitere Gremien werden mitwirken, beispielsweise die Plateforme Tripartite und deren Verwaltungsausschuss, das Kompetenznetzwerk KI des Bundes und dessen Knotenpunkt Recht sowie die Arbeitsgruppe KI in der Bundesverwaltung.