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Donnerstag
14.01.2016

IT / Telekom / Druck

«Big brother is watching you» - möglicherweise überwacht Ihr Arbeitgeber auch Ihre Facebook-Aktivitäten. So geschehen bei einem rumänischen Ingenieur, der im August 2007 nach dreijähriger Tätigkeit die Kündigung auf dem Tisch hatte. Grund waren private Nachrichten auf Facebook, die der Rumäne während der Arbeitszeit verschickt hatte.

Vergeblich hat der Arbeitnehmer alle rumänischen Gerichtsinstanzen durchlaufen, bevor er schliesslich an die kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gelangte. Doch nun ist klar: Auch die Strassburger Richter wiesen seine Beschwerde ab.

Ein Arbeitgeber habe das Recht zu überprüfen, ob seine Angestellten im Dienst ihre beruflichen Aufgaben erfüllen und Computer der Firma nicht für private Zwecke gebrauchen, befinden die Strassburger Richter. Zwar habe der Arbeitgeber durch die Überprüfung seiner Facebook-Seite in sein Privatleben eingegriffen. Im Angesicht der Umstände sei dies allerdings als verhältnismässig zu beurteilen.

In den nächsten drei Monaten muss der 36-Jährige entscheiden, ob er den Fall noch bis zur grossen Kammer des EGMR ziehen will. Das ist allerdings aktuell über Facebook noch nicht möglich.